NEUE GEBÜHREN PRO. 1. JANUAR 2021

DÄNISCHES GESCHÄFT schreibt
25. FEBRUAR 2020

Ab dem 1. Januar 2021 endet die Ausgabe von Gratis-Gepäckstücken und die Taschensteuer wird verdreifacht. Gleichzeitig werden die dünnen Plastiktragetaschen ab dem 1. Januar 2021 verboten. Dies wurde von einem breiten Parlament beschlossen.

Im Januar hat das dänische Parlament eine Änderung des Umweltschutzgesetzes beschlossen, die bedeutet, dass ab dem 1. Januar 2021 die Verteilung von kostenlosen Tragetaschen verboten ist. Der Händler muss für eine Tragetasche mindestens 4 Kronen verlangen. Das Verbot von kostenlosen Taschen gilt für alle Arten von Tragetaschen, einschließlich Taschen mit und ohne Griffe.

Gleichzeitig ist die Verwendung von dünnen Plastiktüten (weniger als 30 Mikrometer), die nicht recycelt werden können, verboten. Allerdings sind die sehr dünnen Plastiktüten (unter 15 Mikrometer), die beispielsweise für Obst und Gemüse verwendet werden, nicht verboten, um Lebensmittelverschwendung und Lebensmittelhygiene zu bekämpfen.

Die dänische Handelskammer unterstützt das Verbot der Verteilung von kostenlosen Tragetaschen, da dadurch der Verbrauch von Tragetaschen reduziert wird. Für eine Plastiktragetasche wurde ein Mindestpreis von 4 DKK festgesetzt, da dies auch der Durchschnittspreis von Plastiktüten ist, einschließlich der neuen Plastiksteuer.

Die dänische Handelskammer ist nicht der Meinung, dass recycelter Kunststoff in die Verdreifachung der Steuer einbezogen werden sollte, da dies den Übergang zum Recycling in einer Kreislaufwirtschaft erschweren würde. Wenn die Steuer auch auf recycelten Kunststoff erhoben wird, wird die Verwendung von recyceltem Kunststoff teurer, weshalb die Produktion mit recyceltem Kunststoff gegenüber der Produktion mit neuem Kunststoff nicht bevorzugt wird.

Lesen Sie hier mehr über die Gesetzgebung:

Vorschlag für ein Gesetz zur Änderung des Umweltschutzgesetzes und des Verpackungssteuergesetzes

TRAGETASCHEN ÜBER GRUNDLAGE DES KOSTENFREIEN LIEFERUNGSVERBOTS:

Ab dem 01.01.2021 dürfen folgende Tragetaschen nicht mehr kostenlos an Verkaufsstellen für Waren oder Produkte abgegeben werden:

  • Tragetaschen aus Kunststoff mit einem Griff, der dicker als 30 Mikrometer ist (z. B. normale Tragetaschen in Supermärkten)
  • Tragetaschen aus Kunststoff ohne Griff, die dicker als 30 Mikrometer sind
  • Tragetaschen mit Griffen aus anderen Materialien als Kunststoff

TRAGETASCHEN ZUM KONZEPT EINES GESAMTEN LIEFERVERBOTS:

Ab dem 01.01.2021 dürfen an Verkaufsstellen für Waren oder Produkte folgende dünne Kunststofftragetaschen nicht gebührenfrei entgeltlich abgegeben werden:

  • Tragetaschen aus Kunststoff mit einem Griff, der dünner als 30 Mikrometer ist (z. B. Stricktaschen)
  • Tragetaschen aus Kunststoff mit einem Griff, der dünner als 30 Mikrometer ist (z. B. Aufreißbeutel)

Ausgenommen vom Totalverbot sind jedoch Kunststofftragetaschen ohne Griff, die dünner als 15 Mikrometer sind. Diese Tüten sind insofern ausgenommen, als die Tüten aus Gründen der Hygiene und Vermeidung von Lebensmittelverschwendung für Lebensmittel notwendig sind (typisch für Obst und Gemüse in Supermärkten)

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